Ablauf der Begutachtung
Ich versuche mir im Verlauf des Begutachtungsprozesses ein Bild von der persönlichen Situation der beteiligten Personen und ihres Zusammenwirkens zu machen. Deshalb führe ich Gespräche mit den Eltern und den Kindern. Dabei setze ich je nach Erfordernis auch Testverfahren oder Fragebögen ein, wobei die Exploration, das Gespräch, im Vordergrund steht. Häufig mache ich auch Beobachtungen der Eltern im Umgang mit den Kindern, die auf Video aufgezeichnet werden können. Die Abfolge der Untersuchung bespreche ich mit den Eltern im ersten Termin.
Ich möchte in der Regel Informationen von Bezugspersonen (Lehrerinnen, Erzieherinnen, Jugendamt etc.) einholen, die teilweise der Schweigepflicht unterliegen. Deshalb bitte ich die Sorgeberechtigten, in der Regel die Eltern, diese Personen von ihrer Schweigepflicht zu entbinden. Die Eltern sind dazu nicht verpflichtet, sondern entscheiden dies frei. Die am Begutachtungsprozess Beteiligten können mich auch auffordern, mit bestimmten Personen zu sprechen. Ob ich das tue, entscheide ich aus dem Begutachtungsverlauf heraus.
Der Umfang der Untersuchung muss sich immer an der Fragestellung des Gerichts orientieren. In der Regel sind Begutachtungen im Familienrecht aufwändiger als Begutachtungen im Sozialrecht und Behindertenrecht oder zur Frage der Genehmigung einer geschlossenen Unterbringung.