Persönliche Haltung
Grundlage meiner Arbeit ist der Respekt davor, dass jeder Mensch versucht, vor dem Hintergrund seiner inneren und äußeren Konflikte sein eigenes und das Leben seiner Familie bestmöglich zu bewältigen bzw. zu gestalten.
Das Gericht wird dann tätig, wenn dies entweder nicht gelingt (Trennung und Scheidung, Umgang) oder wenn der Verdacht besteht, dass die schwächsten Mitglieder der Familie, die Kinder, in ihrer Entwicklung bedroht sind (Kindeswohlgefährdung). Ein Gutachten wird dann in Auftrag gegeben, wenn das Gericht für sein Tätigwerden eine fachliche Beratung wünscht.
Ich verstehe meine Aufgabe so, dass ich das Gericht dabei unterstütze, die Erwachsenen wieder in die Lage zu versetzen, ihrer Verantwortung für sich und ihre Kinder gerecht zu werden bzw. Entscheidungen zu treffen, die das Wohl der Kinder sichern.