Grundsätzliche Informationen
Die Teilnahme der Erwachsenen an der Begutachtung ist freiwillig. Ich bin verpflichtet, alle Informationen an das Gericht weiterzugeben, d. h. ich muss auch alle Schriftstücke an das Gericht weitergeben.
Bitte beachten Sie dies bei der schriftlichen Kommunikation und senden Sie mir nicht unaufgefordert Schriftstücke oder Dokumente zu.
Für Gespräche mit Personen, die ihrerseits der Schweigepflicht unterliegen, benötig ich eine Erklärung der Sorgeberechtigten, die diese Personen von ihrer Schweigepflicht entbindet. Diese Erklärung kann auch verweigert werden, ohne dass dies zum Nachteil der Sorgeberechtigten ausgelegt werden darf.
Das Gutachten selbst gehört dem Gericht als Auftraggeber. Es darf nur mit dem Einverständnis des Gerichts weitergereicht werden. Nach außen unterliege ich der Schweigepflicht.